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Thailand Tipps und Informationen
Visum Thailand stellt verschiedene Visaarten aus. Jeder Kurzurlauber kommt mit einem kostenlosen Visum bei Ankunft in Thailand an. Es ist 30 Tage gültig und kann bei Ausreise und erneuter Einreise verlängert werden. Erfolgt die Wiedereinreise auf dem Landweg, ist nur noch eine 15-tägige Verlängerung möglich, auf dem Luftwege sind es weitere 30 Tage. Kostenpflichtig ist ein 60-Tage-Visum, das vor Anreise durch die Thailändische Botschaft in Berlin oder deren deutsche Konsulate ausgestellt wird. Dieses kann dreimal auf bis zu 180 Tage verlängert werden, wenn zwischendurch Ausreisen stattfinden. Ein sogenanntes Non-Immigration-Visum erhalten Deutsche für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Einreisender kommt zwecks Arbeit oder Unternehmsngründung
- Einreisender ist älter als 50 Jahre und hat ausreichend nachgewiesene Barmittel, so dass er/sie nicht arbeiten muss
- Einreisender ist mit einer Thailänderin verheiratet
Als Non-Immigrant gilt z.Z. eine Meldepflicht im Abstand von 90 Tagen.
Mitbringen oder in Thailand kaufen Für die meisten Thailandkenner gilt es längst als selbstverständlich: die allermeisten Dinge des täglichen Bedarfs kann man viel billiger in Thailand kaufen. Deshalb gehört nur das allernotwendigste ins Reisegepäck, das vor Ort nicht gekauft werden soll oder kann. Kleidung, Handtücher, Sonnencremes, Mosquitosprays, die meisten Medikamente oder ähnliches bekommt man in Thailand an jeder Ecke für ein paar Baht. Wer also mit mehr als Handgepäck einreist, braucht eigentlich sehr gute Gründe dafür. Wer sich nicht allabendlich in “Schale schmeißen” will, dem reichen ein paar kurze Hosen, einige T-Shirts bzw. Strandkleider und Badesachen. Lange Hosen benötigt man eventuell nur für den Hin-und Rückflug oder für den Besuch einiger Tempelanlagen. Badelatschen, Flip-Flops und Sandalen sind für die Füße das Maß aller Dinge. Und selbst die kann man in Thailand kaufen.
In jedem Seven-Eleven-Shop (und davon gibts tausende) kann man preisgünstig Telefonkarten kaufen, um billig in Thailand oder nach Hause zu telefonieren. Die entsprechende Sim-Karte gibt’s in Bangkok an jeder Straßenecke für ca. 100 Baht.
Bargeld und Kreditkarten Mit Kreditkarte und ausreichend Bargeld ist in Thailand alles möglich. Bargeldautomaten finden sich in jeder Stadt und jedem Touristenort zuhauf. Allerdings zahlt man für die Abhebung oder Auszahlung von Bargeld via Kreditkarte noch immer stattliche Gebühren. Viele Automaten akzeptieren auch EC-Karten mit dem Maestro-Symbol. Auch hier werde Gebühren fällig. Billiger wird’s für denjenigen, der ein eigenes Konto in Thailand eröffnet. Die führenden Kreditkarten werden in nahezu allen Hotels, Resorts, Geschäften und Restaurants akzeptiert, allerdings sollte man dennoch immer Bargeld bei sich haben, um Taxen, Schiffe, Busse, Garküchen oder Trinkgelder zu bezahlen. Auch auf den kleineren Inseln, in Nationalparks und in weit abgelegenen Gebieten findet man kaum Geldautomaten oder Banken, so dass dorthin ausreichend Bares mitnehmen sollte.
Individuell reisen in Thailand Wohl in kaum einem anderen Land auf der Erde ist das individuelle Reisen so einfach und preisgünstig wie in Thailand. Taxen, Busse, Schiffe und v.a. die Bahn fahren für wirklich wenig Geld in alle Ecken des Landes. Dabei ist v.a. das Busnetz so gut ausgebaut, dass man bequem und mit einigem Komfort in jede beliebige Stadt kommt, und das gleich mehrmals täglich. Überlandbusse fahren für ein paar hundert Baht von Bangkok nahezu nonstop nach Chiang Mai, Udon Thani, Phuket, Trat oder jeden anderen Ort. Auch per Billig-Flieger erreicht man inzwischen viele wichtige Städte von Bangkok aus mehrmals täglich. Airasia.com, Nokair.com, fly12go.com und Bangkokair.com ergänzen das Royal Thaiairways-Netz und bieten Flüge zu teilweise unschlagbar billigen Raten.
Innerhalb Bangkoks kommt man für wenige Baht per Taxi, Tuk-Tuk oder BTS-Skytrain an alle wichtigen Plätze. Und wer es dennoch noch individueller will, der mietet sich ein Taxi oder eine Limo, die ihn für immernoch preisgünstige Konditionen separat ans Ziel fahren.
Dos and Donts (Verhaltensregeln unbedingt beachten) Wer nach Thailand reist, der sollte sich vorher mit der Kultur, der Religion und der Geschichte des Königreichs beschäftigen. Es gibt einige Verhaltensweisen, die unbedingt zu beachten sind, will man Ärger, Peinlichkeiten und Schaden vermeiden, und als gern gesehener Gast auftreten. Die große Überschrift lautet: Respekt und Höflichkeit: 1. der König und die Königsfamilie sind heilig ! Jede Art von respektlosem und ungebührlichem Verhalten ist zu unterbleiben. Majestätsbeleidigungen jeder Art - auch spaßig gemeinter - werden nicht nur von jedem Thailänder nicht verziehen, sondern mit äußerster Härte des Gesetzes bestraft. 2. respektloses Verhalten in der Öffentlichkeit wie Pöbeln, Schreien, Streiten stoßen nicht nur auf unglaubliches Unverständnis, sondern haben den totalen Gesichtsverlust zur Folge. Kein Thailänder wird sich mehr mit Ihnen unterhalten oder sehen lassen wollen.Das gilt auch unter Alkoholeinfluss. 3. Respekt vor dem Alter und vor Mönchen: ältere Menschen und Mönche sind Ehrfurchtspersonen, denen mit Anstand, Respekt und Zuvorkommenheit zu begegnen ist. Jedes thailändische Kind lernt dies von frühesten Kindesbeinen an. Für Mönche sind oft spezielle Sitze oder Stehplätze reserviert, die auch von Touristen freigehalten werden müssen. 4. Höflichkeit: jeder Thailänder wird zur Höflichkeit erzogen. Dazu gehört nicht nur das typisch herzliche Lächeln, sondern auch die Begrüßung mit dem Wai und das Grüßen (sawadi) und Sich-bedanken (khop-khun). Es wird gerne gesehen, wenn Ausländer sich diesen Gepflogenheiten anpassen. 5. Weitere Ausdruck des Respektes ist, vor privaten Häusern und Räumen und v.a vor dem Betreten von Tempeln die Schuhe auszuziehen und nicht zu freizügig gekleidet zu sein.
Langzeitaufenthalt - Überwintern in Thailand Immer mehr Menschen, die Thailand lieben gelernt haben, träumen davon oder ermöglichen sich den längerfristigen Aufenthalt im Land, um zu überwintern oder auszusteigen. Ein wesentlicher Grund liegt wohl in den niedrigen Preisen für Unterkünfte. Wer nicht gleich mit einem eigenen Häuschen oder Condo(minium) liebäugelt, der findet ungezählte Möglichkeiten, auf Zeit etwas zu mieten. Von der Ferienwohnung im ausländischen Besitz über Apartmentwohnungen und Mietshäuser bis hin zum Hotelbungalow auf Zeit sind der freien Auswahl kaum Grenzen gesetzt. Und wer nicht unbedingt direkt am bekannten Strand leben muss, sondern etwas landeinwärts oder in Stadtrandlage, der kann schon für 50,-€ monatlich fündig werden. Gute Apartments bekommt man ab 300,-€, Häuser ab 500,-€. Und Hotels lassen häufig mit sich handeln, wenn man länger als die üblichen 2-3 Wochen bleibt. Dann sind gute Hotelzimmer mit Frühstück auch schon ab 20,-€ pro Kopf und Nacht zu haben.
Am besten, man sucht und entscheidet direkt vor Ort. Die Auswahl ist in den beliebten Orten wie Phuket, Pattaya, Hua Hin, Krabi/Aonang oder auf Samui sehr groß.
Kauf von Grundstücken, Wohnungen und Häusern Der Erwerb von Grundeigentum ist für Ausländer in Thailand weiterhin nicht möglich. Daher ist es üblich, dass Grundstücke zur meist 30-jährigen Pacht angeboten werden oder als Bestandteil eines Condominiums, das als Bungalowanlage oder als Apartment in einem Hochhaus verkauft wird. Den Grundstückserwerb betreffend gibt es in Thailand verschiedene Landtitel, die die rechtliche Qualität des Landes bestimmen. Ein sogenannter Chanot-Titel besagt, dass das Land per GPS vermessen, eingetragen und mit Grundsteinen markiert ist. Es entspricht am ehesten unserem Grundstücksverständnis und kann mit rechtlicher Sicherheit bebaut werden. Alle anderen Titel von Nor Sor Sam(3) Gor und Nor Sor Sam bis zu den Titels Sor Por Gor 4, Por Bor Tor 6 oder Sor Kor 1 beinhalten schlechtere Definitionen über die Grundstücksgröße oder die Rechte der Bebauung betreffend. Bezüglich letzterer Papiere ist eigentlich amtlich nur festgehalten, das das Land existiert. Selbst wenn eine mit einer Thai verheirateter Ausländer über seien Frau Land kauft, hat er keinerlei Eigentumsrechte daran. Anders ist die Situation bei Häusern oder Wohnungen. Diese können in das Eigentum eines Farang übergehen, sofern die rechtliche Situation anwaltlich geklärt worden ist.
Thai Mädchen - Thailänderinnen kennenlernen Thailänderinnen sind nicht nur hübsch, sie sind auch offenherzig und zuvorkommend gegenüber westlichen Ausländern. Ihre teils kindliche und liebeswert herzliche Art verführt viele ausländische Männer zu der Überzeugung, hier ihre Traumfrau finden zu können. Dabei wird die Realität meist nicht gesehen oder zumindest verklärt. Es sind in den allermeisten Fällen die wirtschaftlich-sozialen Lebensbedingungen der Frauen, die sie dazu ermutigen, sich mit Farangs einzulassen und so auf Wohlstand und etwas mehr Glück - nicht nur für sich alleine - zu hoffen. Die Frauen kommen oft aus den sehr armen ländlichen Gegenden des Nordostens (Isaan) oder aus zerrütteten Familiensituationen (mit Kindern von ihren Freunden oder Ehemännern sitzen gelassen), haben keinerlei soziale Absicherung und kämpfen ums tägliche Überleben. Treffen diese Frauen auf einen ehrlichen und liebevollen Farang, der ihre Situation versteht und sie ernst nimmt, sind sie die treuesten und besten Ehefrauen, die man(n) sich vorstellen kann. Da sie aus einer Kultur stammen, die westliche Emanzipation nur in Ansätzen kennt, entsprechen sie häufig mehr dem Bild Traumfrau, als es Europäerinnen oder Nordamerikanerinnen tun. Dies gilt nicht zuletzt auch für die sexuelle Beziehung. Ein Thaimädchen, das in einer Bierbar arbeitet und sich für Begleitungsdienste bezahlen lässt, tut dies nicht als Prostituierte, sondern als Geldbeschafferin für sich, Ihre Familie und ihre Kinder. Dass sie dabei nett ist und versucht, Spaß zu haben, zählt zu den geforderten und erfolgversprechenden Überlebensstrategien. Neben den Mädchen der vielen Bierbars in Bangkok, Pattaya oder auf Phuket, verdienen sich auch Studentinnen ihren Lebensunterhalt, indem sie mit zahlungskräftigen Ausländern anbändeln (oder sich vermitteln lassen). Niemand sollte verkennen, dass es am Anfang niemals Liebe ist, was diese Mädchen vorgaukeln. Es ist ein Geschäft: Männerträume gegen Bares für ein besseres Leben.
In diesem Zusammenhang empfehle ich den Zweiteiler “Lady bar”, der im September 2009 auf Arte lief
Arbeiten in Thailand Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, in Thailand zu arbeiten: 1. Sie lassen sich offiziell bei einem Unternehmen anstellen, z.B. als Tauchlehrer, Englisch-Lehrer, Touristenführer oder ganz normal als Angestellter eines Unternehmens; 2. Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen, mit dem Sie Gewinn erwirtschaften und Steuern zahlen. Im ersten Fall haben Sie nur eine Chance, wenn der ausgeschriebene Job nicht von einem Thailänder gemacht werden kann, so dass Sie keinem Einheimischen einen Job wegnehmen. Oder eine ausländisches Unternehmen stellt Sie ein und sorgt für die Arbeitsgenehmigung. Im zweiten Fall müssen Sie mit einem Mindestkapital einsteigen und wirtschaftliche Gewinne nachweisen und versteuern.
Eine Thailänderin heiraten - ein Abenteuer der besonderen Art
Wer in Thailand eine Frau kennenlernt und mit ihr in Deutschland zusammen leben möchte, der kommt an einer legitimierten Heirat nicht vorbei, da sie ansonsten keine langfristige Aufenthaltsgenehmigung bekommen wird. Diese Heirat ist in Thailand möglich oder in Deutschland. Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, seine thailändische Freundin zu heiraten, dem sei folgendes Vorgehen für eine Heirat in Deutschland beschrieben/empfohlen:
1. Schritt (empfohlen, nicht notwendig) Laden Sie Ihre Traumfrau für 90 Tage nach Deutschland ein. Dies gilt einem besseren Kennenlernen und einem Test. Das Leben in Deutschland ist für Thais so vollkommen anders (keine Freunde, keine Familie, andere Kultur, kaltes Wetter, fremde Sprache, etc.), dass man so für sich und sie unliebsame spätere Konsequenzen minimieren kann.
Hierzu ist zunächst ein normales Schengen-Visum notwendig (das später in ein Heirats-Visum umgewandelt wird). Um dieses für die Thailänderin zu bekommen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie müssen: a. ein Einladungsschreiben verfassen, aus dem hervorgeht, dass sie die Frau zu Ihnen nach Hause einladen b. sich bei Ihrem heimatlichen Meldeamt eine Kostenübernahmeverpflichtungserklärung besorgen, mit der Sie sich verpflichten, für alle Kosten aufzukommen, die durch die Frau in Deutschland ev. entstehen (Kosten: 25 €). Dazu ist auch eine Prüfung Ihres ausreichenden Gehalts notwendig (Gehaltsabrechnung). c. eine kurzfristige Krankenversicherung für die Frau abschließen, die Krankheits- und/oder Rücktransportkosten für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland absichert (in Deutschland oder in Bangkok möglich).
Ihre Freundin braucht: a. einen mindestens sechs Monate gültigen thailändischen Reisepass b. 4 Passbilder mit weissem Hintergrund c. den zweifach ausgefüllten Visumsantrag (online herunter zu laden auf der Website der deutschen Botschaft www.bangkok.diplo.de ) d. Nachweis über Rückkehrwillen (feste Arbeitsanstellung, Schulden, Kinder und Familie [reicht alleine meist nicht], Rückflugticket). Hierzu wird Ihre Freundin in der Botschaft streng befragt. Sie muss sich klar und deutlich ausdrücken und unbedingt zu sagen vermeiden, dass Sie von Ihnen regelmäßig Geld bekommt und so abhängig ist.
Der Visumsantrag ist an die deutsche Botschaft in Bangkok zu richten. Ihre thailändische Freundin muss ihn persönlich dort einreichen.
Das Visum wird nach Vorliegen aller Dokumente und einer durch die Botschaft einzuschätzenden Unbedenklichkeit bezüglich der Rückreisewilligkeit nach ca. 14 Tagen ausgestellt. Es muss persönlich abgeholt werden. Somit können Sie in der Zwischenzeit Urlaub in Thailand machen. Die Ausstellung kostet etwa 2500 Baht, in der Botschaft zu zahlen (Stand: 2007).
Sehr häufig werden Visaanträge von jungen Thailänderinnen auch bei Vorliegen aller Dokumente abgelehnt. Es erfolgt keine Begründung. Da dies in der Botschaft vor dutzenden wartenden Personen geschieht, kann es psychisch sehr belastend sein.
Bitte beachten: die deutsche Botschaft in Bangkok ist nur unter thailändischer Nummer aus Thailand erreichbar und das auch nur sehr schwierig. Meist nur zur Terminvereinbarung, Nachfragen werden nicht beantwortet
2. Schritt Ist die Testphase gut verlaufen, und Sie beide sind noch immer glücklich und willens, die Heirat in die Wege zu leiten, müssen Sie folgendes angehen:
Ihre Freundin braucht folgende Dokumente (die nicht immer vorhanden sind):
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über ev. Namensänderungen
- Ledigkeitsbescheinigung
- Scheidungsurkunde (falls schon mal verheiratet gewesen)
- Meldebescheinigung des Wohnortes
- Reisepass
- Bescheinigung über Arbeitsverhältnis und Urlaub vom Arbeitgeber
- Krankenversicherungsnachweis (besteht bei zeitlicher Nähe zum Erstbesuch ev. noch)
Alle Dokumente müssen vor Einreichung ins Deutsche übersetzt werden. Dies kann in Bangkok erfolgen oder am Heimatort in Deutschland (s.a. www.thailaendisch.de). In jedem Falle aber nur durch einen staatlich vereidigten Übersetzer. Es gibt unterschiedliche Informationen darüber, wo die Übersetzung erfolgen muss (Abklärung bei Ihrem Ausländeramt !). Die Kosten der Übersetzung belaufen sich in Deutschland je nach Umfang auf 300 bis 500€. In Bangkok ist es etwas preiswerter. Am besten ist es, Ihre Freundin hat alle erforderlichen Dokumente bereits beisammen und sie können sie gleich während ihres Deutschland-Besuches übersetzen lassen (rechnen Sie mit bis zu 6 Wochen). Eine Liste von legitimierten Übersetzern erhalten Sie beim Ausländeramt.
Sie müssen in Deutschland:
- Ihr Familienstammbuch und Abstammungsurkunde bereithalten - beim Standesamt die Ehe beantragen und alle Dokumente (Originale und Übersetzungen) einreichen - einen standesamtlichen Heiratstermin festlegen
Das Standesamt leitet die Dokumente an das zuständige Ausländeramt zur gerichtlichen Prüfung und Genehmigung durch ein Oberlandesgericht (bei Unbedenklichkeit) weiter. Dies kann bis zu 12 Wochen dauern (im günstigen Fall nur 4). Für diese Zeit wird das aktuelle Besuchs-Visum beim Ausländeramt zunächst verlängert oder auf ein Heiratsvisum umgeschrieben, wenn es nicht vorher bereits erloschen ist. Die Handhabung liegt im Ermessen des örtlichen Ausländeramtes. Sobald die Genehmigung vom Oberlandesgericht vorliegt, erhalten Sie vom Standesamt ein Schreiben, dass Ihrer Heirat nichts mehr im Wege steht.
Hat alles geklappt und sie sind verheiratet, bekommt Ihre Frau eine Aufenthaltsgenehmigung in ihren Pass eingetragen (Achtung: der neue Nachname Ihrer Frau steht für die meisten Passkontrolleure etwas unscheinbar auf einer hinteren Seite im Pass. Das kann zu Problemen bei der Flugbuchung und beim Check-in führen). Diese gilt für drei Jahre und erlischt automatisch, wenn Ihre Frau nicht innerhalb dieser Zeitspanne einen Integrationskurs für Ausländer erfolgreich absolviert. Dieser Kurs ist spätestens nach 12 Monaten zu beginnen und dauert 600 Schulstunden. Zusätzlich ist ein 45-stündiger Abschlusskurs zu bewältigen. Beide Kurse werden mit einer mündlichen und schriftlichen Sprach- und Wissensprüfung abgeschlossen. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für das Erlangen einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung. Der Kurs kostet nach Vorliegen aller Voraussetzungen 645,-€, von denen nach erfolgreichem Bestehen die Hälfte zurückerstattet wird.
Nachzug von thailändischen Kindern der Frau
Entscheiden Sie sich, die ev. vorhandenen Kinder Ihrer thailändischen Frau nach Deutschland zu holen, benötigen Sie folgendes:
Die Kinder brauchen ein Visum zum Zwecke des Kindernachzugs. Dazu stellen Sie (Ihre Frau) jeweils einen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in Bangkok mit folgenden Dokumenten:
- Reisepass
- vier Passfotos
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigung des Wohnortes
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht der Mutter
- Kostenübernahmeverpflichtungserklärung(en) durch Sie (Ausländerbehörde)
- Nachweis über eigenes ausreichendes Einkommen (Gehaltsbescheinigung)
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (mind. drei Zimmerwohnung gilt als ausreichend)
Alle Unterlagen sind erneut ins Deutsche zu übersetzen (Kosten in Bangkok etwa 7000 Baht pro Kind). Eine Krankenversicherung ist für das Visum nicht notwendig.
Das Kinder-Visum wird nach Prüfung und Unbedenklichkeitsbestätigung durch das deutsche Ausländeramt in der Regel nach 8-12 Wochen erstellt, wenn es keine Rückfragen gibt. Ein persönliches Erscheinen der Mutter ist für Antragsstellung und Abholung erforderlich. Die Kosten des Visums belaufen sich pro Kind auf 2000 Baht (in der Botschaft zu zahlen).
Die Benachrichtigung der Genehmigung erfolgt durch die Botschaft in Bangkok meist an die Adresse der Kinder in Thailand. Eine Benachrichtigung der ev. schon in Deutschland lebenden Mutter durch deutsche Behörden erfolgt nicht.
[kleines Flugproblem: Einwegflüge von Bangkok nach Deutschland sind sehr teuer. Da jüngere Kinder nicht alleine fliegen können, muss die Mutter mit den Kindern fliegen, was es erforderlich machen kann, für Mutter und Kind(er) ein Ticket zu kaufen, auch wenn die Mutter bereits ein Rückflugticket aus Deutschland hat, falls sie mit Ihnen aus Deutschland angereist ist.]
Sind die Kinder in Deutschland eingetroffen, müssen sie angemeldet, krankenversichert und ev. eingeschult werden. Hierzu gibt es in vielen Städten spezielle Integrationsklassen, in denen für ca. ein Jahr zunächst Deutsch gelehrt wird. Das vorläufige Kinder-Visum ist beim Ausländeramt innerhalb von 90 Tagen in eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu wandeln. Diese gilt so lange, wie die der Mutter (Passgültigkeit beachten) und kostet pro Kind 25,-€.
Sobald die Kinder angemeldet sind, kann bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden.
Diese Informationen sind ohne Gewähr, Änderungen immer möglich. Bitte betrachten Sie sie nur als Orientierungshilfen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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